Serie Filmdownloads XII: Format und Kopierschutz

In der vorletzten Folge der Serie Filmdownloads geht es um die heikle Frage in welchem Format und mit welchem Kopierschutz die Filme versehen werden sollen. Dies ist natürlich keine technische detaillierte Analyse sondern eher allgemeine Überlegungen, die bei einer entsprechenden Entscheidung eine Rolle spielen sollten.

Das Format beeinflusst stark die Nutzungsmöglichkeiten der Downloads, da die Formate jeweils eine spezifische Verbreitung aufweisen und somit über Abspielmöglichkeiten entscheiden. Auch die Dateigröße der Filme wird maßgeblich durch das gewählte Format bestimmt. Mit der Entscheidung für ein Format fällt meist auch die Entscheidung über den Kopierschutz, da die meisten Kopierschutzsysteme an bestimmte Formate gebunden sind. Die Auswahl für den Downloadstore beschränkt sich im wesentlichen auf das Windows Media Video1 Format von Microsoft und das MPEG-42 Format der Moving Picture Experts Group, alle weiteren Formate erlauben keine so hochwertige Kompression3 oder sind in ihrer Kompatibilität zu sehr eingeschränkt. Das Windows Media Video (WMV) Format wird für das Digital Rights Management System von Microsoft benötigt und bietet unter Verwendung der von Microsoft vorgesehenen Codecs einen Kompressionsvorteil von 3:1 im Vergleich zur DVD. Damit lassen sich Filme soweit komprimieren, dass sie trotz DVD Qualität unter einem Gigabyte liegen und somit für den Download interessant sind.4

Eine ähnliche Kompressionsleistung erreicht das MPEG-4 Format mithilfe von Codecs wie dem H.264 oder dem populären DivX5 . Auf dieses Format setzt Apple bei seinen Videodownloads. Ein Vorteil von MPEG-4 ist, dass falls nur ein Wasserzeichen implementiert wird, das Format von der Mehrzahl der zurzeit im Verkauf befindlichen DVD-Player abgespielt werden kann. Eine Umkodierung der Filme für die Fernsehwiedergabe entfällt somit.

Der Kopierschutz kann über ein Digital Rights Management System, wie das von Microsoft im WMV Format oder Apples Fairplay im MPEG-4 Format, realisiert werden. Eine andere Möglichkeit ist das Versehen des Films mit einem Wasserzeichen. Generell sollte bei der Wahl des Kopierschutzes auch bedacht werden, wie wichtig ein effektiver Kopierschutz ist, der die Verbreitung verhindert. So lassen mit fortschreitender Verwertung eines Films die Umsätze nach und somit auch die Anforderungen an den Kopierschutz. Entsprechendes gilt auch für sehr günstig angebotene Filme, wie Kurz- und Animationsfilme.6 Solche Filme, die im Downloadstore zusätzlichen Umsatz generieren, ohne dass eine Kannibalisierung anderer Verwertungsmöglichkeiten zu befürchten ist, können nur mit einem Wasserzeichen versehen werden. Ein Wasserzeichen verhindert nicht das Kopieren eines Films, sondern vermerkt nur den Besitzer, was den Nutzern insofern entgegen kommt, dass sie die gekauften Filme auf DVD brennen oder auf ein mobiles Abspielgerät übertragen können. Unter Umständen können in Zukunft Abspieleinrichtungen so konfiguriert werden, dass sie nur Filme mit bestimmten Wasserzeichen abspielen, aber so weit ist die Entwicklung noch nicht. Trotzdem bietet ein Wasserzeichen einen Schutz für den Rechteinhaber, denn im Fall einer Rechtsverletzung kann der Ursprung dieser sehr schnell gefunden werden und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.7

Die Anforderungen an ein Digital Rights Management System sind anders gelagert. Ein solches sollte zum Einsatz kommen, wenn der Film noch in anderen Verwertungsabschnitten vertreten ist und Umsatzeinbusen durch illegale Kopien zu befürchten sind. Leider bietet das momentan bei Filmen gebräuchlichste DRM System Windows Media DRM nicht die vom Benutzer geforderte Flexibilität, Filme auf andere Geräte zu übertragen oder Plattformunabhängigkeit, da das Windows Media DRM nur für Windows Betriebssysteme angeboten wird. Anders verhält es sich bei Apples Fairplay DRM System, das sowohl die Übertragung auf mobile Geräte und daran angeschlossene Fernseher als auch Plattformunabhängigkeit bietet. Allerdings war Apple bisher noch nicht bereit sein DRM System für Drittanbieter zu lizenzieren, womit diese Möglichkeit ausfällt.

Es gibt also im Moment kein zufriedenstellendes DRM System, das sowohl auf Kunden als auch auf Produzentenbedürfnisse eingeht. Hier muss unter Umständen ein Kompromiss gefunden werden. Es bleibt auch hier zu beachten, dass ein DRM System zwar prinzipiell das Kopieren und unerlaubte Abspielen von Filmen verhindert, jedoch existieren für alle auf dem Markt befindlichen Systeme bereits Programme, die das System umgehen.

1Vgl: Microsoft: Windows Media Video 9 Series Codecs. In: microsoft.com. Zugriff: 05.12.2005. Dort sind weitere Informationen zum WMV-Format finden.
2 Vgl: Koenen, Rob: MPEG-4 Overview. 2002. Zugriff 05.12.2005. Dort sind weitere Informationen zum MPEG-4 Format zu finden.
3 90 Minuten Film in nahezu DVD-Qualität unter 1 Gigabyte.
4 Vgl: Microsoft (2005).
5 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/MPEG-4#Bekannte_Codec-Implementierungen_.28MPEG-4-Codecs.29
6 Vgl. Filmförderungsanstalt (Hrsg.) / Inga von Staden / Beate Hundsdörfer: „Majors planen digital roll-out…“. Auswirkungen der digitalen Zukunft auf die Kinobranche. Berlin, 2003. Als PDF: studie_digitales_kino_0309.pdf, S. 31.
7 „The pre-release copy of The Hulk that was posted to the Internet contained unique security tags on the bottom right corner of the screen, as shown in Figure 1. Although Gonzalez used software to black out the security tags before posting the film to the Internet, studio officials were reportedly able to identify the source of the leak from the remnants of these tags. The FBI was also able to track the uploaded copy to Gonzalez through his Internet Service Provider. Industry officials are hoping that the felony indictment against Gonzalez will send a strong message to others who are considering leaking movies to the Internet.“ Byers, Simon / Cranor, Lorrie / Kormann, Dave / McDaniel, Patrick / Cronin, Eric: Analysis of Security Vulnerabilities in the Movie Production and Distribution Process. 2003. Als PDF: drm03-tr.pdf, S. 11.

In der nächsten Folge der Serie werden die Schlussfolgerungen präsentiert, in denen die Frage behandelt wird ob Sinn macht ein entsprechendes Angebot zu starten und wer davon profitiert. Darauf folgt nur noch eine Zusammenfassung aller Teile.


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